SC Bubenstolz von 1998 - Satzung

 

Erstmalig beschlossen am 01.August 1998 – zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. November 2015

 

 

§ 1 Name und Gründungstag 

1Der Verein führt den Namen "Skatclub Bubenstolz von 1998" – nachfolgend als „Skatclub“ bezeichnet. 2Er wurde am 1. Juli 1998 gegründet und ist seit dem            1. August 1998 Mitglied des Deutschen Skatverbandes e.V. (DSkV).

 

§ 2 Zweck und Aufgaben 

1Zweck des Vereins ist die Pflege des Skatspiels und der Geselligkeit. 2Mitglieder nehmen an den Verbands- Landes- und Deutschen Meisterschaften teil. 3Clubmannschaften beteiligen sich am Spielbetrieb des DSkV.

 

§ 3 Organe des Skatclubs 

1Oberstes Organ des Skatclubs ist die Mitgliederversammlung, der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Verein.

 


 

§ 4 Die Mitgliederversammlung

1Sie ist mindestens einmal im Jahr als Hauptversammlung einzuberufen. 2Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für 3 Jahre gewählt. 3Die Kassenprüfer müssen in zweijährigem Rhythmus von der Hauptversammlung gewählt werden. 4Die Hauptversammlung soll im November oder Dezember jedes Jahres durchgeführt werden. 5Hierzu sind die Mitglieder mindestens 3 Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. 6Feste Bestandteile der Hauptversammlung sind der Rechenschafts-bericht des Vorstandes und der Kassenbericht des Schatzmeisters.


§ 5 Der Vorstand 

            1Der Vorstand besteht aus:

          1. Vorsitzenden;

          2. stellvertretendem Vorsitzenden;

          3. Kassenwart.

2Der Vorstand trifft sich alle 3 Monate am ersten Montag um 18:00 Uhr um vereinsinterne Angelegenheiten zu besprechen.3Der Vorstand leitet die Geschäfte des Skatclubs. 4Er bestimmt Zielsetzung und Planung des Skatclubs. 5Der Vorstand kann nicht für Verfehlungen haftbar gemacht werden, außer es wird grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen. 6Der Vorstand ist außerdem zuständig für:

  • die Ausrichtung von Wettkämpfen und Meisterschaften des Skatclubs;
  • die Organisation an den Trainingsabenden, die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften;
  • die Erhebung und das Kassieren von Mitgliedsbeiträgen und Startgeldern und die Auszahlung der Preisgelder;
  • die Unterrichtung der Mitglieder über die Vorgänge im Skatclub und bei Kenntnis neuer Regeln betreffend des DSKV;
  • die Beratung und Beschlussfassung über gesonderte Angelegenheiten, die ihm von der Mitgliederversammlung übertragen werden;
  • die Jahreswertung der Clubmeisterschaft und deren wöchentlichen Aushang an der Vereinstafel;
  • die Vorbereitung der Mitgliederversammlung;
  • die Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.


§ 6 Das Rechnungsjahr 

        1Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

 

§ 7 Mitgliedschaft

    (1) Erwerb der Mitgliedschaft

1Mitglied kann jeder Skatspieler werden, sofern er durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung die Satzung als verbindlich anerkennt und der Vorstand dem Aufnahmegesuch zustimmt.2Über die Neuaufnahme eines bereits ausgeschiedenen Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.

    ( 2) Mitgliedsbeitrag

1Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Kalenderjahr 84,00 Euro und ist in Höhe von 7,00 € monatlich im Voraus fällig. Der 1. Vorsitzende und Kassenwart/in sind vom Beitrag befreit. 2Die Entrichtung am ersten Trainingsabend des jeweiligen Monats gilt als fristgerecht. 3Bei Beitragsrückständen können am Trainingsabend erzielte Gewinne ganz oder zum Teil verrechnet werden. 4Mitglieder, die noch in der schulischen Ausbildung stehen oder eine Lehre bestreiten und somit über keine oder sehr geringe Erwerbseinkünfte verfügen, sind nach Prüfung der Lage beitragsfrei.

    ( 3) Rechte und Pflichten

1Die Mitgliedschaft berechtigt zur

  • Teilnahme an den Club-Veranstaltungen;
  • Mitwirkung an der Beschlussfassung;
  • Einbringung von Anträgen:
  • Ausübung des Stimmrechts.

2Die Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Ziele des Skatclubs einzusetzen, insbesondere möglichst regelmäßig an deren Veranstaltungen, z. Bsp. Trainingsabende, Preisskat, Städteturnier usw. teilzunehmen und die Beschlüsse der Versammlungen zu befolgen. 3Die Mitglieder setzen sich für die Ziele des Skatclubs ein. 4Sie besuchen die Mitgliederversammlungen. 5Alle Maßnahmen, die zum Zusammenhalt des Vereins und der Mitglieder beitragen, sind grundsätzlich positiv zu bewerten und vom Vorstand zu unterstützen.

    ( 4) Beendigung der Mitgliedschaft

           1Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Vereins. 2Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum

          Ende des  Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 3Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. 

          4Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Clubziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mehr als 6 Monaten. 

          5Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

         6Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats schriftlich Berufung eingelegt werden, über die dann die Mitgliederversammlung endgültig entscheidet.

 

§ 8 Trainingsabende und Clubmeisterschaft 

          (1).Durchführung der Trainingsabende

1Die Trainingsabende werden wöchentlich am Montag durchgeführt. 2Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, kann der Vorstand die Verlegung auf einen anderen Werktag beschließen, der den Mitgliedern rechtzeitig bekanntzugeben ist. 3Das Spieljahr beginnt am 1. Dezember eines jeden Jahres und endet am 30. November des jeweiligen Folgejahres. 4Wir spielen nach den Regeln des DSkV. 5Hiervon ausgenommen ist die Durchführung eines „Ramschs“, soweit kein Spieler des jeweiligen Tisches ein Reizgebot abgegeben hat. 6Es wird eine Serie à 12 Runden (48 Spiele am 4er-Tisch / 36 Spiele am 3er-Tisch) gespielt. 7Die Spielzeit beträgt an 4er Tischen 2 Stunden 20 Minuten, an 3er Tischen 2 Stunden. 8Wird ein Schiedsrichter gerufen verlängert sich die Spielzeit an seinem Tisch entsprechend der Unterbrechung. 9Nach Ablauf der Spielzeit werden die Listen nach den Regularien der ISkO eingezogen. 10Ebenfalls von den Regeln des DSkV abweichend, wird für das 4. und 5. verlorene Spiel ein Verlustspielgeld von jeweils 1,00 € und ab dem 6. verlorenen Spiel von jeweils 2,00 € erhoben.

         (2).Preisskat

1An den Trainingsabenden wird gleichzeitig ein Preisskat angeboten. 2Das Startgeld beträgt je Teilnehmer 6,00 €. 3Vom Startgeld werden je Teilnehmer 5,00 € als Preisgelder ausgezahlt, 1,00 € je Teilnehmer verbleiben – ebenso wie die Verlustspielgelder - in der Clubkasse. 4Spieler die an dem wöchentlichen Preisskat teilgenommen haben, aber nicht zur Preisverteilung bleiben können, bekommen den Preis an einem späteren Spieltag ausgezahlt. 5Sollte sich im Verlauf des Spieles herausstellen, dass ein Spieler stark angetrunken ist und den Spielbetrieb nachhaltig stört, wird er aus dem Spiel genommen. 6Der Einsatz wird nicht erstattet.

         (3).Gastspieler

1Gastspieler, die an dem Preisskat teilnehmen, müssen ein erhöhtes Startgeld von 7,00 € bezahlen, von dem 2,00 € in der Clubkasse verbleiben. 2Gäste, die nur sporadisch teilnehmen wollen, soll der Zutritt zum Preisskat nicht verweigert werden, es sei denn, es stehen berechtigte Einwände gegenüber und der Spielbetrieb würde übermäßig darunter leiden. 3Diesen Spielern kann das Mitspielen nicht gestattet werden, und sie werden aufgefordert, von den Spieltischen Abstand zu halten. 4Gastspieler, die jedoch an den Spielabenden teilnehmen dürfen, nehmen nur an der Gewinnverteilung am jeweiligen Spielabend teil, haben keine Ansprüche aus den verbleibenden Überschüssen am Jahresende.


         (4).Clubmeisterschaft

1Die Ergebnisse an den Trainingsabenden fließen in die Jahreswertung der Clubmeisterschaft für das jeweilige Spieljahr ein. 2An jedem ersten Montag im Monat, oder dem vom Vorstand anberaumten Ersatztermin ( Abs. 1 S. 2 ) , wird nach der Rangliste gesetzt. An den  letzten 5 Spieltagen wird nach der Rangliste gesetzt. 3Für die Clubmeisterschaftswertung ist eine Teilnahme an mindesten 35 Trainingsabenden erforderlich. 4Eine Sonderreglung von 20 Spieltagen gibt es nur für Spieler die im Schichtdienst arbeiten und für alleinerziehende Mütter / Väter. 5Der Clubmeister wird nach Abschluss des Spieljahres bekannt gegeben. 6Der Vereinsmeister wird auf einer, in der Kantine anzubringenden Tafel mit einer kleinen Messingplatte verewigt. 7Außerdem werden nach Abschluss des Spieljahres folgende Geldpreise anteilig zur der Anzahl der Clubmitglieder, höchstens jedoch zum 1/3 der Mitgliederzahl ausgeschüttet:

  •  Platz 1 der Clubmeisterschaft erhält 42,00 €;
  •  Platz 2 der Clubmeisterschaft erhält 35,00 €;
  •  Platz 3 der Clubmeisterschaft erhält 28,00 €;
  •   Platz 4 der Clubmeisterschaft erhält 21,00 €;
  •  Platz 5 der Clubmeisterschaft erhält 14,00 €;
  •  Der Spieler mit den meisten Tagessiegen des Spieljahres erhält 30,00 €;
  •  Der Spieler mit dem höchsten Serienergebnis des Spieljahrs erhält 30,00 €.

8Für die Platzierung in der Clubmeisterschaft ist das durchschnittliche Serienergebnis in absteigender Reihenfolge maßgeblich.

 

          (5).Sonderpreise an Trainingsabenden

1Mitglieder, die an einem Trainingsabend teilnehmen und auch das Startgeld für den Preisskat entrichtet haben, erhalten bei einem Serienergebnis von mindestens 2.000 Punkten bereits an dem jeweiligen Trainingsabend aus der Clubkasse 20,00 €. 2Mitglieder, die an einem Trainingsabend teilnehmen und auch das Startgeld für den Preisskat entrichtet haben, erhalten bei einem gewonnenen Grand Ouvert 50,00 € aus der Clubkasse. 3Sollte der Grand-Ouvert verloren werden, haben diese Mitglieder 25,00 € spätestens bis zum folgenden Trainingsabend in die Clubkasse einzuzahlen.

         (6).„Ramsch“

          1Ein verlorenes Spiel wird demjenigen Spieler in der Spielliste angeschrieben, der die meisten Punkte erzielt hat. 2Regelverstöße (Bsp.: falsches Ausspiel oder Farbe/Bube nicht bedienen)

         führen zum sofortigen Spielverlust des Spielers, der den Regelverstoß begangen hat. 3Wird der Regelverstoß unstreitig später festgestellt, führt dies, unabhängig von den Punkten die

         die Spieler erzielt haben, ebenfalls zum Spielverlust des Spielers, der den Regelverstoß unstreitig begangen hat. 

          4Der Verlierer des Ramschs muss das Verlustspielgeld (Abs. 1 S. 10) entrichten.

 

§9 Andere Club-Veranstaltungen 

          (1).Grundsatz

1Anspruch auf Leistungen, die aus der Clubkasse finanziert werden, haben nur Mitglieder die mindestens an 35 Spieltagen anwesend waren. 2Schichtarbeiter und vorher mit dem Vorstand abgesprochene Sonderfälle müssen mindestens 28 Spieltage erreichen. 3Ist dies nicht erfüllt kann eine Teilnahme nur bei Übernahme der vom Vorstand festzusetzenden anteiligen Kosten erfolgen. 4Bei Nichtteilnahme entsteht dem Mitglied hieraus kein Auszahlungsanspruch gegenüber dem Skatclub.

         (2).Startgeld:

          1Der Skatclub übernimmt die an die Verbandsgruppe zu entrichtenden Startgelder für die Teilnahme von Clubmannschaften am Ligaspielbetrieb und von Mitgliedern an der 

         Einzelmeisterschaft, dem Vorständeturnier und dem Turnier „Meister der Meister“.

 

         (3).Fahrt- und Verpflegungskosten

           1Die Clubmannschaften erhalten je Spieltag und Mannschaft eine Pauschale von 50,00 €. 2Für die Teilnahme am Vorständeturnier und am Turnier „Meister der Meister“ erhalten die   

         teilnehmenden Mitglieder eine Pauschale von jeweils 10,00 € je Turnierteilnahme und Mitglied. 3Mitglieder, die an Einzelmeisterschaften der Verbandsgruppe teilnehmen, 

         erhalten keine Erstattung für Fahrt- und Verpflegungs-kosten.

 

        (4).Kostenerstattungspflicht

          1Spieler die zu Einzelwettbewerben gehen und Preisgelder über 100 € gewinnen, müssen dem Skatclub das übernommene Startgeld erstatten. 2Mannschaften und Spieler, 

        die an der Veranstaltung nur zeitweise teilnehmen, müssen dem Skatclub  die Auslagen erstatten, sofern es nicht im Verschulden des Skatclubs liegt.

 

         (5).Fahrtkostenerstattung bei LV oder DSKV Meisterschaften:

1Für Fahrten bis zu 200 km (einfache Entfernung) erhält die Mannschaft pauschal 20 Cent je gefahrenen Kilometer. 2Sind mehrere Mitglieder für eine Einzelmeisterschaft qualifiziert, ist die Regelung analog anzuwenden, es ist eine Fahrgemeinschaft zu bilden. 3Für Fahrten über 200 km wird die Bahnfahrkarte erstattet, soweit dies für die betreffenden Mitglieder niedrigere Kosten beinhaltet.

 

        (6).Sommer- und Weihnachtsausfahrt

         1Die jeweiligen Sieger des anläßlich unserer Ausfahrten stattfindenden Preisskats erhalten einen Pokal. 2Aus der Clubkasse werden Geldpreise ausgeschüttet. 3Die Höhe

        der auszuschüttenden Geldpreise legt der Vorstand nach Kassenlage fest.

 

§10 Ordnungsmaßnahmen 

1Bei Clubschädigendem oder sonstigem Fehlverhalten innerhalb der Gemeinschaft kann ein Mitglied durch den Vorstand aus dem Skatclubs ausgeschlossen werden. 2Gleiches gilt für ein Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bis zur Jahreshauptver-sammlung nicht bezahlt hat. 3Dem Mitglied sind die Vorwürfe schriftlich mitzuteilen. 4Gegen diese Entscheidung ist Einspruch binnen Monatsfrist möglich. 5Über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl. 6Die Beiträge werden nicht erstattet.

 

§11 Änderung der Satzung 

          1Über eine Änderung der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit ⅔ Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

§12 Wirksamwerden 

         1Die Original-Satzung wurde am 01.08.1998 beschlossen und ist am gleichen Tag wirksam geworden. 2Zuletzt geändert von der Jahreshauptversammlung am 16.11.2016.

 

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